Liebes Eltern und Schüler:innen
ab sofort gilt wieder:
Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind.
Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung (dazu zählt auch der Nachweis mit der Corona-App im Handy) gegenüber der Schule belegen. Das kann entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen.
Herzliche Grüße
Eike Karsten
(Schulleiterin)