Campus Steilshoop
 
Hygienemaßnahmen im Sportunterricht

Hygienemaßnahmen im Sportunterricht

(Auszug aus dem Muster-Hygieneplan 17.01.22)

Die Maskenpflicht gilt bis auf Weiteres auch im Sportunterricht in geschlossenen Räu- men Bei Sportarten mit festen Positionen, z.B. an fest installierten Sportgeräten ist der Abstand von 2,5 Metern einzuhalten; hierbei kann die Maske abgenommen werden. Der Unterricht in Sportarten mit regelmäßig erhöhter Herz- und Atemfrequenz ist ins Freie zu verlegen; hier kann die Maske abgenommen werden. Im Übrigen siehe Kap. 7. (S. 11)

In allen Altersstufen sind Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt weitestgehend zu vermeiden. Das körperbetonte Bewegungsfeld „Kämpfen und Verteidigen“ kann derzeit nur ein- geschränkt unterrichtet werden. Denkbar sind vor allem Technik-, Demonstrations- und Gestal- tungsaufgaben. Zudem ist Standardtanz nicht zulässig. (S. 17)

Quelle:

https://www.hamburg.de/contentblob/14709468/62d96c4107974a586483853435e7be62/data/anlage-musterhygieneplan-master).pdf